Handlungsfähigkeitszeugnis
Zuständiges Amt: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Nidwalden Das Handlungsfähigkeitszeugnis benötigen Sie für das Abschliessen diverser Verträge. Durch dieses Zeugnis wird Ihre Handlungsfähigkeit bestätigt. Ausgestellt wird es durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB.
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