Handlungsfähigkeitszeugnis
Zuständiges Amt:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Nidwalden
Das Handlungsfähigkeitszeugnis benötigen Sie für das Abschliessen diverser Verträge. Durch dieses Zeugnis wird Ihre Handlungsfähigkeit bestätigt. Ausgestellt wird es durch die
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
.
zur
Übersicht
Gedruckt am 12.04.2021 00:01:58