Feuerwerksbewilligung
Zuständiges Amt: Kanzlei Es besteht weder eine kantonale noch eine kommunale Reglementierung für das Abbrennen von Feuerwerken. In der Gemeinde Stansstad ist das Abbrennen von Feuerwerken meldepflichtig. Das Meldeformular ist bei der Gemeindekanzlei zu beziehen. Einschränkungen, für grössere der Gemeinde bekannte Veranstaltungen, bleiben vorbehalten. (Zudem Beachtung Vorbehalt Grundeigentum). Weitere Informationen können dem kommunalen Merkblatt Umgang mit Feuerwerk entnommen werden.
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