Gelegenheitswirtschaftsbewilligung
Zuständiges Amt: Kanzlei Wer gegen Entgelt an öffentlichen oder privaten Anlässen Speisen oder Getränke verkauft, benötigt eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft.
Das Gesuch ist bei der Gemeindekanzlei einzureichen und wird durch den Gemeinderat bewilligt. Die Erteilung der Bewilligung wird mit Bedingungen und Auflagen verbunden. Alkoholabgabeverbot an Jugendliche
Preis: 80.00 Fr.
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