Die eigenössischen Resultate der ganzen Schweiz finden Sie unter Resultate Bund.
Bedingungen / Voraussetzungen
Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene finden statt, wenn dies durch die Gesetzgebung vorgesehen, vom administrativen Rat angeordnet oder wenn dies von einem Zwanzigstel der Aktivbürger der Gemeinde schriftlich verlangt wird.
Bei Urnenabstimmungen innerhalb der Gemeindeversammlung wird auf der Geschäftsordnung zur entsprechenden Gemeindeversammlung hinter jedem Geschäft speziell darauf hingewiesen. Die Geschäftsordnung ist öffentlich bekannt zu machen. In solchen Fällen ist eine briefliche Stimmabgabe oder Stellvertretung nicht möglich. Das Stimmmaterial wird zu Beginn der Gemeindeversammlung abgegeben.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
Stimm-/Wahlzettel persönlich ausfüllen und in das Rücksendekuvert legen.
Stimmrechtsausweis aus Sichttasche nehmen, unterschreiben, umkehren und wieder in die Sichttasche stecken (Adresse der Gemeindekanzlei ist sichtbar) Rücksendekuvert zukleben.
Per Post (B-Postaufgabe bis spätestens Dienstag, A-Post bis Freitagabend vor dem Abstimmungssonntag) zurücksenden, oder während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei abgeben, oder bis spätestens Sonntag, 11.00 Uhr, in den Abstimmungsbriefkasten der Gemeindeverwaltung Stansstad werfen.