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Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Sollten Sie auf diesen Seiten keine passende Antwort finden, stehen wir Ihnen jeder Zeit gerne zur Verfügung.

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Warum erhalte ich nur eine provisorische Steuerrechnung?

Wir kennen das System der einjährigen Gegenwartsbesteuerung (Postnumerandobesteuerung). Dies bedeutet, dass für das Steuerjahr 2011 die Einkommensverhältnisse des Jahres 2011 massgebend sind. Somit liegen erst nach Ablauf des Jahres 2011 die entsprechenden Zahlen vor.

Im Januar 2012 erhalten Sie die Steuererklärung für das Jahr 2011. Nach Einreichung der Steuererklärung wird diese geprüft und anschliessend erfolgt die definitive Abrechnung.  
 
Ablauf für die Steuerperiode 2011 
Provisorische Rechnungsstellung Kantons- und Gemeindesteuern 201130. Juni 2011
Provisorische Rechnungsstellung Direkte Bundessteuer 201128. Februar 2012
Einreichung der Steuererklärung 2011ab Februar 2012
Definitive Steuerveranlagung 2011ab Februar 2012

 
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Wie hoch ist der Steuersatz in Stansstad bzw. wie berechnet sich der Steuerbetrag?

Natürliche Personen

Der Steuerbetrag für die Kantons- und Gemeindesteuern berechnet sich für die Natürlichen Personen aus dem Steuertarif (einfache Steuer) multipliziert mit dem Steuerfuss.

Steuertarif – Einkommenssteuer
Verheiratete und Alleinstehende mit unterhaltspflichtigen Kindern werden milder besteuert. Für die Ermittlung des Steuersatzes wird das steuerbare Einkommen durch den Divisor 1,85 geteilt (Splitting). Aus dem Tarif ist die einfache Steuer (Steuerbetrag für eine Einheit) ersichtlich.
Tarif Einkommenssteuer natürliche Personen

Steuertarif – Vermögenssteuer
Die einfache Steuer für das Vermögen beträgt linear 0,25 Promille (= 25 Rp. Pro Fr. 1'000.--).

Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung
Besitzen Sie Beteiligungen an in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschaften von mindestens 5% bzw. einem Verkehrswert von mindestens Fr. 5 Millionen, so ermässigt sich die einfache Steuer für diese Anteile im Vermögen auf 0,2 Promille sowie auf die ausgeschütteten Gewinne im Einkommen um die Hälfte.

Milderung der Einkommenssteuer auf Erträgen des beweglichen Vermögens
Für die übrigen Erträge aus beweglichem Vermögen ermässigt sich die einfache Steuer um 20 Prozent.

Steuerfuss
Steuerfüsse 2011
Natürliche Personen
Kath.
Stansstad
Kath.
Kehrsiten
Kath.
Obbürgen
Ref.Ohne
Konf.
Kanton:2.632.632.632.632.63
Politische Gemeinde:0.740.740.740.740.74
Schulgemeinde:1.061.061.061.061.06
Kirchgemeinde:0.400.500.400.260.00
Gesamtsteuerfuss:4.834.934.834.694.43
Der Steuerfuss der Gemeinde wird jeweils an den Herbstgemeindeversammlungen für das folgende Steuerjahr bestimmt. Über den Steuerfuss des Kantons entscheidet der Landrat.

Kopfsteuer
Die Kopfsteuer pro Person bzw. pro Familie beträgt Fr. 50.--
 
Feuerwehrersatzabgabe
Für Steuerpflichtige zwischen dem 20. und 40. Altersjahr, die keinen Feuerwehrdienst leisten, beträgt die Feuerwehrersatzabgabe Fr. 170.--. Übersteigt das satzbestimmende Einkommen nicht Fr. 10'000.-- so beträgt die Ersatzabgabe Fr. 50.--.


Berechnen Sie den Steuerbetrag online mit dem Steuerkalkulator


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