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Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Sollten Sie auf diesen Seiten keine passende Antwort finden, stehen wir Ihnen jeder Zeit gerne zur Verfügung.

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Steuerwissen für Jugendliche http://www.steuern-easy.ch/de/
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Warum erhalte ich nur eine provisorische Steuerrechnung?

Wir kennen das System der einjährigen Gegenwartsbesteuerung (Postnumerandobesteuerung). Dies bedeutet, dass für das Steuerjahr 2012 die Einkommensverhältnisse des Jahres 2012 massgebend sind. Somit liegen erst nach Ablauf des Jahres 2012 die entsprechenden Zahlen vor.

Im Januar 2013 erhalten Sie die Steuererklärung für das Jahr 2012. Nach Einreichung der Steuererklärung wird diese geprüft und anschliessend erfolgt die definitive Abrechnung.  
 
Jahresabläufe 2013 
Einreichung der Steuererklärung 2012ab Februar 2013
Definitive Steuerveranlagung 2012ab Februar 2013
Provisorische Rechnungsstellung Bund 201228. Februar 2013
Provisorische Rechnungsstellung Kanton und Gemeinde 201330. Juni 2013

 

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Wie hoch ist der Steuersatz in Stansstad bzw. wie berechnet sich der Steuerbetrag?

Natürliche Personen

Der Steuerbetrag für die Kantons- und Gemeindesteuern berechnet sich für die Natürlichen Personen aus dem Steuertarif (einfache Steuer) multipliziert mit dem Steuerfuss.

Steuertarif – Einkommenssteuer
Verheiratete und Alleinstehende mit unterhaltspflichtigen Kindern werden milder besteuert. Für die Ermittlung des Steuersatzes wird das steuerbare Einkommen durch den Divisor 1,85 geteilt (Splitting). Aus dem Tarif ist die einfache Steuer (Steuerbetrag für eine Einheit) ersichtlich.
Tarif Einkommenssteuer natürliche Personen

Steuertarif – Vermögenssteuer
Die einfache Steuer für das Vermögen beträgt linear 0,25 Promille (= 25 Rp. Pro Fr. 1'000.--).

Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung
Besitzen Sie Beteiligungen an in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschaften von mindestens 5% bzw. einem Verkehrswert von mindestens Fr. 5 Millionen, so ermässigt sich die einfache Steuer für diese Anteile im Vermögen auf 0,2 Promille sowie auf die ausgeschütteten Gewinne im Einkommen um die Hälfte.

Milderung der Einkommenssteuer auf Erträgen des beweglichen Vermögens
Für die übrigen Erträge aus beweglichem Vermögen ermässigt sich die einfache Steuer um 20 Prozent.

Steuerfuss
Steuerfüsse 2012
Natürliche Personen
Kath.
Stansstad
Kath.
Kehrsiten
Kath.
Obbürgen
Ref.Ohne
Konf.
Kanton:2.632.632.632.632.63
Politische Gemeinde:0.740.740.740.740.74
Schulgemeinde:1.061.061.061.061.06
Kirchgemeinde:0.400.500.400.260.00
Gesamtsteuerfuss:4.834.934.834.694.43

Der Steuerfuss der Gemeinde wird jeweils an den Herbstgemeindeversammlungen für das folgende Steuerjahr bestimmt. Über den Steuerfuss des Kantons entscheidet der Landrat.

Kopfsteuer
Die Kopfsteuer pro Person bzw. pro Familie beträgt Fr. 50.--
 
Feuerwehrersatzabgabe
Für Steuerpflichtige zwischen dem 20. und 48. Altersjahr, die keinen Feuerwehrdienst leisten, beträgt die Feuerwehrersatzabgabe Fr. 170.-- pro Jahr, sofern keine Einkommenssteuer entrichtet werden muss Fr. 50.-- pro Jahr.
Ehegatten von Dienleistenden Personen sind von der Ersatzabgabe befreit, ebenso je Haushalt eine Person, wenn Kinder unter 17 Jahren betreut werden.

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Minimalsteuer auf Liegenschaften
Eigentümer von Liegenschaften im Kanton Nidwalden haben eine einfache Minimalsteuer von 0,3 Promille des Steuerwertes zu entrichten, wenn deren Betrag höher ausfällt als die Berechnung aufgrund der Einkommens- und Vermögenssteuer.


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