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Haben Sie Fragen zum Thema Steuern, sind wir gerne für Sie da. Sie können mit uns auch Besprechungstermine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir keine eigentliche Steuerberatung durchführen und keine Steuererklärungen ausfüllen können.

Die Zuständigkeiten zwischen dem Gemeindesteueramt und dem Kantonalen Steueramt sind wie folgt aufgeteilt:

GemeindesteueramtKantonales Steueramt
SteuerformulareSteuerbezug
FristerstreckungenWertschriftenkontrolle
 Güterschatzungen
 Steuererlasse
  
Veranlagungen:Veranlagungen:
Natürliche Personen (ohne Teilhaber an
inländischen Kollektiv- und Kommanditgesellschaften)
Teilhaber an inländischen Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
Kapitalleistungen aus VorsorgeJuristische Personen
 Quellensteuern
 Grundsückgewinnsteuern
 Erbschafts- und Schenkungssteuern


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