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Kantons- und Gemeindesteuern

Die Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres werden per 30. Juni in Rechnung gestellt
und sind wie folgt zur Zahlung fällig:

  • 1. Rate bis 31. Juli
  • 2. Rate bis 30. November

Vergütungszins
Wird die 2. Rate vorzeitig bezahlt, wird ein Vergütungszins vergütet (Jahreszinssatz 2,5 %).

Ausgleichszins
Auf der Differenz zwischen der provisorischen und der definitiven Rechnung wird ein Ausgleichszins
von 2,5 % entweder vergütet oder belastet.

Verzugszins
Für verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins von 5 % erhoben.

Hinweis
Um unliebsame Nachzahlungen und Ausgleichszinsen zu vermeiden, bitten wir Sie, die provisorische Rechnung zu überprüfen und uns Veränderungen mitzuzeilen, damit die Rechnung ihrer aktuellen Situation angepasst werden kann.



Direkte Bundessteuern

Rechnungsstellung 28. Februar im Folgejahr

Verzugszins
Für verspätete Zahlungen wird ab 2012 ein Verzugszins von 3 % berechnet.

Rückerstattungszins
Auf zu viel bezogene Steuerbeträge, welche auf eine nachträgliche herabgesetzte definitive oder provisorische Steuerrechnung zurückzuführen sind, wird ab 2012 ein Rückerstattungszins von 3 % gewährt.

Vergütungszins
Auf Vorauszahlungen wird ein Vergütungszins von 1 % gewährt.

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Steuerbezug
Der Bezug aller Kantons- und Gemeindesteuern wie auch Bundessteuern erfolgt zentral durch das Kantonale Steueramt Nidwalden.

Kontoverbindungen
  • Kantons- und Gemeindesteuern PC 60-7820-9
  • Direkte Bundessteuer PC 60-2069-1

Details zum Steuerbezug


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