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Kantons- und Gemeindesteuern
Die Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres werden per 30. Juni in Rechnung gestellt und sind wie folgt zur Zahlung fällig:
Vergütungszins Wird die 2. Rate vorzeitig bezahlt, wird ein Vergütungszins vergütet (Jahreszinssatz 2,5 %). Ausgleichszins Auf der Differenz zwischen der provisorischen und der definitiven Rechnung wird ein Ausgleichszins von 2,5 % entweder vergütet oder belastet. Verzugszins Für verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins von 5 % erhoben. Hinweis Um unliebsame Nachzahlungen und Ausgleichszinsen zu vermeiden, bitten wir Sie, die provisorische Rechnung zu überprüfen und uns Veränderungen mitzuzeilen, damit die Rechnung ihrer aktuellen Situation angepasst werden kann. Direkte Bundessteuern Rechnungsstellung 28. Februar im Folgejahr Verzugszins Für verspätete Zahlungen wird ab 2012 ein Verzugszins von 3 % berechnet. Rückerstattungszins Auf zu viel bezogene Steuerbeträge, welche auf eine nachträgliche herabgesetzte definitive oder provisorische Steuerrechnung zurückzuführen sind, wird ab 2012 ein Rückerstattungszins von 3 % gewährt. Vergütungszins Auf Vorauszahlungen wird ein Vergütungszins von 1 % gewährt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Steuerbezug Der Bezug aller Kantons- und Gemeindesteuern wie auch Bundessteuern erfolgt zentral durch das Kantonale Steueramt Nidwalden. Kontoverbindungen
Details zum Steuerbezug |