Das Amt für Justiz führt das Hundeverzeichnis der im Kanton Nidwalden registrierten Hunde und ist zuständig für das Inkasso der Hundesteuer.
Das Amt für Justiz ist die Meldestelle gemäss Art. 5 des Hundegesetzes für Angriffe und Bedrohungen durch Hunde. Meldestelle für Findeltiere ist die Kantonspolizei Nidwalden (Telefon 041 618 44 66).
Anmeldung Formular:
Anmeldung Hund Die Hundehalter sind verpflichtet ihre Hunde anzumelden. Folgende Informationen werden für die Anmeldung benötigt:
- Rufname
- Rasse
- Farbe
- Geschlecht
- Hundehalter
- Adresse
- Microchip-Nr. oder Tätowierungs-Nr. (sofern gut ersichtlich und vor 2005 tätowiert)
Abmeldung Formular:
Abmeldung Hund Die Hundehalter sind verpflichtet ihre Hunde abzumelden. Die Hundesteuer kann beim Wegzug des Hundehalters oder dem Tod eines Hundes am Schalter anteilsmässig zurückerstattet werden. Beim Tod eines Hundes ist eine schriftliche Bestätigung des Tierarztes abzugeben, damit eine Auszahlung vorgenommen werden kann.
Hier gelangen Sie zu den relevanten Gesetzestexten: Hundegesetz Hundeverordnung