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Mitteilung einer freiwilligen Trennung

Eine freiwillige Trennung bedeutet eine Änderung Ihrer Personalien.

Gemäss des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt sind Sie verpflichtet, Änderungen Ihrer Personendaten innert 14 Tagen der Wohnsitzgemeinde zu melden.

Das Formular ist von beiden Ehegatten / Partnern zu unterschreiben und an die Gemeindekanzlei zu retournieren (auch elektronisch möglich).

Mitteilung eine freiwilligen Trennung.pdf [pdf, 105 KB]

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