Abstimmungen und Wahlen
Urnenstandort
Stansstad, Gemeindehaus
zum Standort
Urnen Öffnungszeiten
Abstimmungs- / Wahlsonntag, 09.30 - 11.00 Uhr
Hinweis
Die Abstimmungsresultate werden nach der Auszählung jeweils auf der Webseite der Gemeinde Stansstad und im Anschlagkasten beim Gemeindehaus publiziert.
Die detaillierten Resultate der Gemeinden des Kantons Nidwalden finden Sie unter Resultate Kanton Nidwalden.
Die Resultate der eidgenössischen Abstimmungsvorlagen finden Sie unter Resultate Bund.
Bedingungen / Voraussetzungen
Erlasse und Sachgeschäfte sind der Urnenabstimmung zu unterbreiten, wenn dies durch die kantonale oder kommunale Gesetzgebung vorgesehen, vom administrativen Rat angeordnet oder von einem Zwanzigstel der Aktivbürgerinnen und Aktivbürger unter Nennung der zu behandelnden Gegenstände schriftlich verlangt wird.
Bei Urnenabstimmungen innerhalb der Gemeindeversammlung, ist dies bei der erstmaligen Veröffentlichung der Geschäftsordnung für die Gemeindeversammlung hinter jedem einzelnen Geschäft mit dem Zusatz «Urnenabstimmung» öffentlich bekanntzugeben. Das Stimmmaterial wird den Stimmberechtigten in der Regel beim Zutritt zum Versammlungslokal abgegeben.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Stimm-/Wahlzettel persönlich ausfüllen und in den Umschlag für Stimm- und Wahlzettel legen.
- Stimmrechtsausweis unterschreiben und zusammen mit dem Umschlag für Stimm- und Wahlzettel retournieren. Es muss das amtliche Zustell- und Antwortcouvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben, verwendet werden.
- Per Post (B-Postaufgabe bis spätestens Dienstag, A-Post bis Freitagabend vor dem Abstimmungssonntag) zurücksenden, während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei abgeben, oder bis spätestens Sonntag, 11.00 Uhr, in den Abstimmungsbriefkasten der Gemeindeverwaltung Stansstad werfen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist,
- der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt,
- nicht das amtliche Zustell- und Antwortcouvert verwendet wird,
- sie nach Urnenschluss beim Stimmbüro eintrifft.
Persönliche Stimmabgabe
Für die persönliche Stimmabgabe an der Urne sind mitzubringen:
- Stimmrechtsausweis (muss bei der persönlichen Stimmabgabe nicht unterzeichnet sein),
- Umschlag für Stimm- und Wahlzettel.