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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Jährlich finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt. Das Hauptgeschäft der Frühjahrsgemeindeversammlung bildet die Verabschiedung der Jahresrechnung, während bei der Herbstgemeindeversammlung über das Budget und den Gemeindesteuerfuss des kommenden Jahres entschieden wird. Die Gemeindeversammlung findet in der Regel im Gemeindesaal Stansstad statt und wird durch das Gemeindepräsidium geleitet.

Die Gemeindeversammlung hat gemäss Art. 35 Gemeindegesetz und Art. 2 - 4 Gemeindeordnung u. a. folgende Befugnisse (Aufzählung nicht abschliessend):

  • die Festsetzung des Gemeindesteuerfusses
  • die Beschlüsse über Ausgaben und finanzielle Verfügungen, welche die Finanzkompetenzen des administrativen Rates übersteigen
  • die Festsetzung des jährlichen Budgets
  • die Genehmigung der Gemeinderechnung und die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes
  • die Festlegung der Entschädigungen an die Mitglieder der Gemeindebehörden und Kommissionen
  • die Beschlussfassung über den Beitritt zu Gemeindeverbänden und über einen allfälligen Austritt
  • die Erteilung und Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
  • alle weitern Geschäfte, die durch die Gesetzgebung oder durch Beschluss des administrativen Rates der Gemeindeversammlung zugewiesen werden

Zu den Versammlungen sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Stansstad eingeladen.
Aktivbürger und damit Träger der politischen Rechte ist jeder in Stansstad niedergelassene Schweizer und jede Schweizerin, der / die das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und dem / der nicht durch die Gesetzgebung das Aktivbürgerrecht entzogen worden ist.

  • Die Daten der nächsten Gemeindeversammlungen werden jeweils unter Anlässe publiziert. Anlässe
  • Protokolle der Gemeindeversammlung sind öffentlich. Falls sie gerne eines einsehen möchten, melden sie sich bei der Gemeindekanzlei.