Navigieren in Stansstad

Politik

Die Organisation der Politischen Gemeinde Stansstad ist in der Kantonsverfassung, im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung umschrieben. Sie befasst sich mit allen in der Gesetzgebung umschriebenen örtlichen Angelegenheiten. Ihre Organe sind die Gemeindeversammlung, der Gemeinderat sowie die Kommissionen des Gemeinderates.

Die Gemeindeversammlung (Legislative)
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde Stansstad. Jährlich finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt. Das Hauptgeschäft der Frühjahrsgemeindeversammlung bildet die Verabschiedung der Jahresrechnung, während bei der Herbstgemeindeversammlung über das Budget und den Gemeindesteuerfuss des kommenden Jahres entschieden wird. Die Gemeindeversammlung findet in der Regel im Gemeindesaal Stansstad statt und wird durch den Gemeindepräsidenten geleitet.
Teilnahmeberechtigt sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner. Der administrative Rat kann in jedem Fall Pressevertretern sowie Personen mit besonderem Interesse den Zutritt gestatten.

Der Gemeinderat (Exekutive)
Der Gemeinderat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Politischen Gemeinde. Er besteht aus sieben Mitgliedern, die auf 4 Jahre gewählt werden. Die Wahlen in den Gemeinderat sind so festgesetzt, dass alle zwei Jahre vier bzw. drei Mitglieder zu wählen sind. Die Gemeinderäte erfüllen ihre Aufgaben im Nebenamt. Der Rat ist insbesondere zuständig für den Vollzug der ihm durch das übergeordnete Recht übertragenen Aufgaben sowie für die Vertretung der Gemeinde nach aussen. Er setzt die Gemeindebeschlüsse um und besorgt sämtliche Gemeindeangelegenheiten, soweit diese nicht ausdrücklich einem anderen Organ der Gemeinde übertragen sind.

Nach der geltenden Gemeindeordnung gliedert sich der gemeinderätliche Geschäftsbereich in folgende Departemente: Präsidiales, Soziales, Finanzen, Bau, Umwelt, Werke und Sicherheit. Dem Gemeinderat steht der Gemeindepräsident vor.

Kommissionen
Gesetzlich vorgeschrieben (Gemeindeordnung) ist die Wahl einer Finanz- und Sozialkommission. Der Gemeinderat kann besondere Kommissionen wählen und denselben bestimmte Geschäfte zur Bearbeitung und Antragstellung übergeben.

Finanzkommission
Die durch die Gemeinde Stansstad gewählte Finanzkommission prüft die Jahresrechnung, nimmt zum Voranschlag, zur Festsetzung des Gemeindesteuerfusses und zu allen die Gemeindefinanzen berührenden Geschäften der Gemeindeversammlung Stellung. Die Aufgaben der Finanzkommission sind im Gemeindegesetz (Art. 104 ff) ausführlich umschrieben.

Sozialkommission
Die Sozialkommission ist für alle Belange und Beschlüsse der Sozialhilfe, insbesondere jene gemäss Sozialhilfegesetz, zuständig, sofern durch die weitere Gesetzgebung nicht eine andere Behörde oder Amtsstelle zwingend als zuständig erklärt wird.

übrige Kommissionen
Zur Erledigung der vielfältigen Aufgaben bestimmt der Gemeinderat weitere Kommissionen. Diese bereiten die Geschäfte zu Handen des Gemeinderates vor. Die Kommissionen werden in der Regel von den zuständigen Ressortverantwortlichen geführt. Die Kommissionen verfügen in der Regel über keine eigenen Finanzkompetenzen.

Ortsparteien
Die in der Gemeinde Stansstad aktiven politischen Parteien engagieren sich sehr zum Wohle unserer Gemeinde. In der Regel werden die Behördenmitglieder aus ihren Reihen gestellt. Wann immer möglich werden sie auch in Vernehmlassungen eingebunden. Die politischen Parteien sind auf aktive Mitglieder angewiesen. Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, orientieren Sie sich doch direkt bei den Präsidenten bzw. Kontaktpersonen der Ortsparteien.

Weitere öffentlich-rechtliche Körperschaften
Neben der Politischen Gemeinde gibt es in der Gemeinde Stansstad weitere öffentlich-rechtliche Körperschaften, welche verschiedene Aufgaben zum Wohl der Allgemeinheit wahrnehmen.

Schulgemeinde Stansstad
Das Gebiet der Schulgemeinde Stansstad deckt sich mit jenem der Politischen Gemeinde Stansstad. Sie befasst sich mit allen ihr zugewiesenen Aufgaben der Volksschule. Sie verfügt über eine eigene Steuerhoheit. Die Gemeindeversammlung (Legislative) ist das oberste Organ der Schulgemeinde. Der Schulrat (Exekutive) ist für die strategische Führung der Schulen zuständig und trägt die Verantwortung. Die operative Führung ist Aufgabe der Schulleitung.

Bootshafen Stansstad
Seit dem 01.01.2021 ist die öffentlich-rechtliche Anstalt "Bootshafen Stansstad" für den Betrieb sowie die Verwaltung der Bootshafenanlage Stansstad zuständig. Weitere Informationen finden Sie unter www.stansstad-bootshafen.ch.

Uertekorporation Stansstad
Informationen zur Uertekorporation finden Sie unter www.uerte-stansstad.ch

Römisch-katholische Kirchgemeinde
Die Römisch-katholische Kirchgemeinde wird von den katholischen Konfessionsangehörigen der Gemeinde Stansstad gebildet. Sie verfügt über eine eigene Steuerhoheit. Mehr Informationen erhalten Sie bei Pfarrei Stansstad | (pfarrei-stansstad.ch)

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde wird von den reformierten Konfessionsangehörigen der Gemeinde Stansstad gebildet. Sie verfügt über eine eigene Steuerhoheit. Mehr Informationen erhalten Sie bei www.nw-ref.ch

Urnenabstimmungen
Informationen über die Urnenabstimmungen finden Sie bei Abstimmungen und Wahlen.