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Umzug innerhalb der Gemeinde oder eines Gebäudes (eUmzug)

Sie ziehen innerhalb von Stansstad oder innerhalb des gleichen Gebäudes um?

Die politischen Gemeinden führen über alle Einwohnerinnen und Einwohner ein elektronisches Einwohnerregister gemäss den Vorgaben des Bundes und des Kantonalen Registerharmonisierungsgesetzes. Wer umzieht, hat sich am vorherigen Wohnsitzort abzumelden und bei der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden. Die Meldepflicht ist binnen 14 Tagen seit dem Eintritt des meldepflichtigen Sachverhaltes zu erfüllen.

Sie können Ihren Umzug via eUmzug bequem und zu jeder Zeit online abwickeln. Eine zusätzliche Mitteilung am Schalter der Gemeindeverwaltung ist bei der Nutzung von eUmzug nicht notwendig.

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