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Abmeldung/Wegzug (eUmzug)

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Die  politischen  Gemeinden  führen  über  alle  Einwohnerinnen  und Einwohner ein elektronisches Einwohnerregister gemäss den Vorgaben des Bundes und des Kantonalen Registerharmonisierungsgesetzes. Wer umzieht, hat sich am vorherigen Wohnsitzort abzumelden und bei der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden. Die Meldepflicht ist binnen 14 Tagen seit dem Eintritt des meldepflichtigen Sachverhaltes zu erfüllen.

Sie können Ihren Wegzug via eUmzug bequem und zu jeder Zeit online abwickeln. Eine zusätzliche Mitteilung am Schalter der Gemeindeverwaltung ist bei der Nutzung von eUmzug nicht notwendig.

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