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Feuerwerk

Es besteht weder eine kantonale noch eine kommunale Reglementierung für das Abbrennen von Feuerwerken. In der Gemeinde Stansstad ist das Abbrennen von Feuerwerken meldepflichtig. Ausgenommen sind der 31. Juli, 1. August und der 31. Dezember. Während der Nachtruhe (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) darf grundsätzlich kein Feuerwerk abgebrannt werden.
Untenstehend finden Sie das Merkblatt sowie das Meldeformular für das Abbrennen von Feuerwerk. Das Meldeformular ist bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

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