Ortsbaulicher Wettbewerb Weihermattli West
Das Bearbeitungsgebiet im Dorfkern gehört zu den ältesten Siedlungsteilen von Stansstad. Von Stans her fliesst der Mühlebach durch Stansstad und mündet beim Schnitzturm in den Vierwaldstättersee. In der Nähe liegt das beliebte Strandbad.
Die Gemeinde Stansstad ist Eigentümerin mehrerer Grundstücke im Dorfzentrum. Auf den gemeindeeigenen Grundstücken Nr. 10 befindet sich heute das Gemeindehaus, auf den Grundstücken Nrn. 716 und 802 der Werkhof und die Feuerwehr. Die Nutzungen Werkhof und Feuerwehr sind neu ausserhalb des Dorfzentrums erstellt worden. Zwischen den Grundstücken Nrn. 716 und 802 liegt das Grundstück Nr. 521 mit der Trafostation des EWN.
Im Projektperimeter (Grundstücke Nrn. 521, 716 und 802) soll ein neues Wohnungsangebot und allenfalls eine Gemeindeverwaltung im Zentrum von Stansstad entstehen. Das Grundstück Nr. 10 liegt nicht im Projektperimeter.
Die Gemeinde möchte im Zentrum von Stansstad ein generationenübergreifendes Wohnungsangebot mit hohem Anteil an Familienwohnungen anbieten. In diesem Zusammenhang ist die Erstellung von gemeinnützigem Wohnungsbau durch Wohnbaugenossenschaften oder durch andere gemeinnützige Bauträger vorgesehen. Um das Ziel von zahlbarem Wohnen zu erreichen, sind kompakte und innovative Wohnungsgrundrisse zu entwickeln.
Mit einem anonymen, einstufigen ortsbaulichen Wettbewerb im offenen Verfahren wurde eine Varianz an Lösungsmöglichkeiten für die Neubauten aufgezeigt.
Das Siegerprojekt des ortsbaulichen Wettbewerbs Weihermattli West heisst "Laurel und Hardy", welches aus den Federn von Vizo Architekten AG sowie Hardy Weber und Brönnimann Landschaftsarchitekten AG stammt.
Zeitungsbericht Nidwaldner Zeitung [pdf]
Schlussbericht Weihermattli West [pdf]
Ob die Stansstader Gemeindeverwaltung in den Neubau im Weihermattli West integriert wird, war zum Zeitpunkt des Wettbewerbsverfahren noch nicht entschieden. An seiner Sitzung vom 3. April 2023 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Gemeindeverwaltung nicht in den Neubau der Überbauung Weihermattli West integriert werden soll. Somit kann das Verfahren, die Grundstücke Nr. 716 und Nr. 802 im Baurecht an eine Baurechtsnehmerin abzugeben, losgelöst von dieser Nutzungsvorgabe weiterbearbeitet werden.