Gesamtrevision Nutzungsplanung
Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurde aufgrund von Änderungen in der kantonalen und nationalen Gesetzgebung ausgelöst. Mit dieser Revision wird die rechtsgültige Nutzungsplanung der Gemeinde Stansstad an das neue Planungs- und Baugesetz angepasst. Es sind entsprechend keine Um-, Ein- und Auszonungen vorgesehen. Mit der Revision werden auch die nicht genehmigten Gewässerraumzonen ausserhalb des dicht bebauten Gebietes ausgeschieden, um die Übergangsbestimmungen gemäss Gewässerschutzverordnung (GSchV) zeitnah aufheben zu können. Der Fusswegplan stammt aus dem Jahr 2013 und wurde seitdem nicht mehr aktualisiert. Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung wird der Fusswegplan auf den aktuellen Stand gebracht.
In der Gemeindebroschüre Stansstad Aktuell 1/2022 wurde die Bevölkerung über die Gesamtrevision der Nutzungsplanung sowie der Teilrevision des Fusswegplanes informiert. Ihnen wurde vom 1. Februar 2022 bis 2. März 2022 die Möglichkeit geboten, ihre Anliegen und Fragen im Rahmen einer Mitwirkung bei der Gemeinde einzureichen. Am 12. April 2022 wurde die Bevölkerung zusätzlich an einer Informationsveranstaltung über die aktuelle Revision der Nutzungsplanung und des Fusswegplanes umfassend informiert.
Die Gesamtrevision Nutzungsplanung sowie die Teilrevision des Fusswegplanes wurden anschliessend öffentlich publiziert und vom 27. April 2022 bis 27. Mai 2022, während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Stansstad aufgelegt. Die beim Gemeinderat eingegangenen Einwendungen konnten bis auf eine bereinigt werden.
Nach der öffentlichen Auflage der Gesamtrevision vom 27. April 2022 wurde, um der Koordinationspflicht mit der Gemeinde Ennetmoos Rechnung zu tragen, die Nutzungsplanung für den Teil "unterirdische Zufahrt zum Steinbruch Rüti" am 10. August 2022 nochmals für 30 Tage aufgelegt. Im Rahmen dieser koordinierten öffentlichen Auflage sind keine Einwendungen eingegangen.
Mit Beschluss vom 7. November 2022 hat der Gemeinderat die Gesamtrevision der Nutzungsplanung sowie die Änderung des Fusswegplans zuhanden der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 7. Februar 2023 verabschiedet. An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 7. Februar 2023 wurde die nicht gütlich erledigten Einwendung abgewiesen sowie der Gesamtrevision Nutzungsplanung und den Änderungen des Fusswegplans zugestimmt.
Mit Beschluss vom 27. Februar 2023 hat der Gemeinderat das Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 7. Februar 2023 genehmigt. Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung betreffend die Zonenpläne Siedlung und Landschaft sowie das Bau- und Zonenreglement und die Änderungen des Fusswegplanes wurden am 4. Juli 2023 durch den Regierungsrat genehmigt. Die Inkraftsetzung der neuen Nutzungsplanung wurde durch den Gemeinderat auf den 1. Januar 2024 festgelegt.
Die genehmigten Unterlagen sind nachstehend verfügbar:
- Bau- und Zonenreglement [pdf]
- Zonenplan Siedlung [pdf]
- Zonenplan Landschaft [pdf]
- Verkehrsrichtplan [pdf]
Der neue Zonenplan ist unter dem Link www.gis-daten.ch einsehbar.