Abstand gegenüber Gewässerräumen per 1. Mai 2026 aufgehoben
Bisher mussten Hochbauten gegenüber von Gewässerräumen einen Abstand von 3 m einhalten. Durch die nun bundesrechtskonforme Ausscheidung der Gewässerräume in Stansstad hat der Regierungsrat den gestützt auf Art. 177d Abs. 3 PBG die Nichtanwendbarkeit der bisherigen Art. 118 Ziff. 3, 121 und 122 der letzten vor der Änderung vom 29. Mai 2024 geltenden Fassung des PBG für die Gemeinde Stansstad erklärt. Somit ist seit 1. Mai 2026 gegenüber Gewässerräumen kein Abstand mehr einzuhalten. Vorbehalten bleiben selbstverständlich andere Abstandsvorschriften wie z.B. der Grenzabstand.
Gemeinderat Stansstad