Navigieren in Stansstad

Absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (50m) sowie generelles Feuerwerksverbot Kanton Nidwalden

Die anhaltende Trockenheit und geringe Niederschläge haben die Brandgefahr in Wäldern und Wiesen massiv erhöht. Ab Freitag, 10. Juli 2026, 12 Uhr gilt für das ganze Kantonsgebiet Ob- und Nidwalden ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. Damit gilt auch im gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuerwerksverbot.

Es ist bis auf Widerruf verboten, im Wald und in Waldesnähe (50m) Feuer zu entfachen, Höhenfeuer zu entzünden oder Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen. Das Verbot beinhaltet insbesondere auch das Grillieren an Feuerstellen und Feuerschalen und auf Einweggrills sowie das Steigenlassen von Heissluftballons und „Himmelslaternen“, welche durch offenes Feuer angetrieben werden. Auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist im gesamten Kantonsgebiet untersagt. Davon ausgenommen sind polizeilich bewilligte Feuerwerke auf dem See mit einem Abstand zum Ufer von mind. 200m.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen wird die Trockenheit noch weiter andauern. Kurze, sporadisch eintreffende Gewitterregen vermögen die Situation nicht zu entschärfen. Eine Entspannung der Gefahrenlage ist frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten.

Allgemeinverfügung Feuerverbot [pdf]

Medienmitteilung [pdf]

Plakat Feuerverbot [pdf]