Gelegenheitswirtschaftsbewilligung
Wer gegen Entgelt an öffentlichen oder privaten Anlässen Speisen oder Getränke verkauft, benötigt eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft. Für die allfällige Benutzung von Lokalitäten oder Anlagen der Politischen Gemeinde Stansstad ist ein separates Gesuch einzureichen.
Das Gesuch ist bei der Gemeindekanzlei einzureichen und wird durch den Gemeinderat bewilligt.
Die Erteilung der Bewilligung wird mit Bedingungen und Auflagen verbunden.
Alkoholabgabeverbot an Jugendliche
- Die Abgabe von nicht gebrannten alkoholhaltigen Getränken (Bier, Wein etc.) an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.
- An Jugendliche unter 18 Jahren ist die Abgabe von gebrannten Wassern (Schnaps) und von Getränken, die gebrannte Wasser enthalten, verboten.
Preis: CHF 80.00