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Energievollzug

Für die Prüfung der Erfüllung sowie die Kontrolle der Einhaltung der energierechtlichen Vorschriften können aussenstehende Fachleute beigezogen werden (Art. 6 Abs. 1 kEnG).

Konkret betrifft dies die Überprüfung der Energienachweise sowie die Kontrollen der Ausführung am Bau.

Die Namen und Adressen der zum Vollzug beigezogenen Dritten sind von den Behörden zu veröffentlichen (Art. 6 Abs. 3 kEnG).

Für das Gemeindegebiet Stansstad werden folgende Fachpersonen beigezogen:

- Ingenieurbüro Karl Graf, Kirchmatte 6, 6362 Stansstad

- MARTINELLI + MENTI AG, Pilatusstrasse 35, 6003 Luzern