Energievollzug
Für die Prüfung der Erfüllung sowie die Kontrolle der Einhaltung der energierechtlichen Vorschriften können aussenstehende Fachleute beigezogen werden (Art. 6 Abs. 1 kEnG).
Konkret betrifft dies die Überprüfung der Energienachweise sowie die Kontrollen der Ausführung am Bau.
Die Namen und Adressen der zum Vollzug beigezogenen Dritten sind von den Behörden zu veröffentlichen (Art. 6 Abs. 3 kEnG).
Für das Gemeindegebiet Stansstad werden folgende Fachpersonen beigezogen:
- Ingenieurbüro Karl Graf, Kirchmatte 6, 6362 Stansstad
- MARTINELLI + MENTI AG, Pilatusstrasse 35, 6003 Luzern