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Abmeldung/Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Die  politischen  Gemeinden  führen  über  alle  Einwohnerinnen  und Einwohner ein elektronisches Einwohnerregister gemäss den Vorgaben des Bundes und des Kantonalen Registerharmonisierungsgesetzes. Wer umzieht, hat sich am vorherigen Wohnsitzort abzumelden und bei der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden. Die Meldepflicht ist binnen 14 Tagen seit dem Eintritt des meldepflichtigen Sachverhaltes zu erfüllen.

Schweizer Staatsangehörige

Sie können sich mit dem Schriftenempfangsschein und/oder Personalausweis bei der Gemeindeverwaltung abmelden oder Ihren Wegzug via eUmzug bequem online abwickeln.

Wehrdienstpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, abzumelden.

Zivilschutzpflichtige haben sich beim Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Nidwalden, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, abzumelden.

Ausländische Staatsangehörige

Sie können sich mit dem Ausländerausweis / gültigem Pass bei der Gemeindeverwaltung abmelden oder Ihren Wegzug via eUmzug bequem online abwickeln.